Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Schmid AG Innen­dekorationen Parkett- und Boden­belags­fachgeschäft

 

1. Allgemeines

Als Grundlage dieser allgemeinen Geschäfts­bedingungen gilt die SIA Norm 118 (Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten). Die nachfolgenden Ziffern regeln diejenigen Vertragsbestandteile, welche in Abweichung zur SIA Norm 118 vereinbart werden und dieser demnach vorgehen.


2. Auftragsbestätigung

Die Preise der von der Schmid AG auszuführenden Aufträge (inkl. Arbeit und Material) richten sich nach der vor der Auftrags­ausführung durch den Auftraggeber zu unter­zeichnenden Auftrags­bestätigung, wobei die Rücksendung einer unter­zeichneten Offerte als Auftrags­bestätigung genügt. Begründete Kosten­abweichungen von bis zu 20% sind zumutbar und tolerierbar. Für Bestelländerungen wird auf die SIA Norm 118 verwiesen.


3. Zahlungsfristen

Die Rechnungen der Schmid AG sind zahlbar innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungs­datum ohne Abzug oder innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto. Ab dem 21. Tag befindet sich der Auftrag­geber im Verzug, ohne dass es einer zusätzlichen Mahnung bedarf. Ab diesem Zeitpunkt schuldet er der Schmid AG einen Verzugs­zins von 5%. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Die Mahn­spesen betragen CHF 20.00 für jede einzelne Mahnung.


4. Mängelrüge bei Materiallieferung

Liefert die Schmid AG ihrem Kunden nur das Material, so hat dieser das Material unmittelbar nach Ein­treffen auf den Liefer­umfang und die Mängel­freiheit zu kontrollieren. All­fällige Mängel oder Differenzen sind der Schmid AG unverzüglich, d.h. innerhalb von 5 Tagen anzuzeigen. Versäumt der Kunde diese Frist, so gilt die Lieferung als genehmigt, soweit es sich nicht um Mängel handelt, welche bei der übungs­gemässen Unter­suchung nicht erkennbar waren (Art. 201 OR).


5. Eigentum

Bis zur voll­ständigen Bezahlung des ge­lieferten Materials verbleibt das Eigentum bei der Schmid AG. Vor­behalten bleiben die Bestimmungen über den Einbau und das Bau­hand­werker­pfand­recht.


6. Garantiefristen

Bei Arbeiten der Schmid AG (inkl. Materiallieferungen) gelten die normalen Garantiefristen gemäss SIA Norm 118.


7. Ausnahmen

Nicht als Mängel gelten Material­veränderungen und Schäden, welche nach Lieferung des Materiales bzw. nach Abschluss der Arbeiten der Schmid AG durch Dritt­einflüsse entstanden sind (Bsp: Falsche Reinigung, Luft­feuchtigkeit, Verursachung durch Dritte).


8. Pflege von Bodenbelägen

Der Auftrag­geber nimmt zur Kenntnis, dass die notwendigen Instruktionen zur Pflege von Fussböden, für welche die Schmid AG das Material geliefert hat bzw. die entsprechenden Arbeiten erledigt hat, jederzeit bei der Schmid AG eingeholt werden können. Die Haftung für allfällige Schäden an den Fuss­böden, welche auf Grund nicht eingeholter Instruktionen entstanden sind, wird von der Schmid AG ausdrücklich wegbedungen.


9. Kosten Offerte

Für nicht berücksichtigte Offerten kann die Schmid AG ihre diesbezüglichen Auf­wendungen dem Auftrag­geber im Umfang von pauschal CHF 200.00 in Rechnung stellen.


10. Datenschutz

Wir handeln im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer allgemeinen Datenschutzerklärung. Wir verpflichten uns mit den vorliegenden AGB, sämtliche Informationen, die wir im Rahmen des Vertrags mit Ihnen von Ihnen erhalten oder anderweitig erhalten, vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeit wahren wir auch über die Vertragsbeendigung hinaus.


11. Gerichtsstand

Für allfällige Streitig­keiten mit dem Auftraggeber / Käufer ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Rickenbach LU.